Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige)

Mit der sogenannten Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige) können Arbeitnehmer*innen ihren Arbeitgeber auf eine zu hohe Arbeitsbelastung aufmerksam machen. Der Arbeitgeber hat dann die Aufgabe, Maßnahmen zur Entlastung der Mitarbeitenden einzuleiten. Weitere Informationen zur Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige) und das Formular können Sie hier herunterladen:

Nützliche Links und Downloads

Links allgemein:

Evangelische Kirche in Deutschland 
http://www.ekd.de/ 

Evangelische Kirche Hessen und Nassau 
http://www.ekhn.de/ 

Das Recht der EKHN 
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/ 

hier besondere Rechte: Kirchliche Dienstvertragsordnung KDO 
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/204 97 

Regionalverwaltung Nassau Nord 
http://www.ervnn.de/ 

Zentrum Bildung 
http://www.zentrumbildung-ekhn.de/

Gesamtmitarbeitervertretung 
http://www.gmav-ekhn.de/

Links für Mitarbeitende

Arbeitsrechtliche Kommission
https://arbeitsrechtliche-kommission.ekhn.de

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
https://www.vkm-hnkw.de/

Küsterbund 
http://www.kuesterbund.de/ 

Landesverband Evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
http://www.kirchenmusikerverband-hessen-nassau.de/ 

EFAS Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz 
http://www.efas-online.de/

Zentrale Konfliktberatung
Konfliktbeauftragte Frau Elke Breckner
Die Zentrale Konfliktberatung ist erreichbar unter der Telefonnummer 0151 - 1518 1419 (AB)
Sie können ggf. eine Nachricht hinterlassen oder eine E-Mail schreiben unter:
konfliktbeauftragte@ekhn.de
 

https://www.ipos-ekhn.de/zentrale-konfliktberatungsstelle-der-ekhn

Kontakt zur Vertrauensperson der Schwerbhindertenvertretung des Evangelischen Dekanats an der Lahn

Email: sbv.dekanat.lahn@ekhn.de

Mobil: 0151 18168451 

<link ueber-uns/schwerbehindertenvertretung.html _blank>ev-dekanat-lahn.de/ueber-uns/schwerbehindertenvertretung.html

Aus aktuellem Anlass

Anträge aus Notlagenfonds können nur für wirkliche Notlagen gestellt werden, z.B. bei akuten Wasserschäden, Brandschäden oder man befindet sich in einer anderen Notlage, in der man schnelle unbürokratische Hilfe benötigt. Kein Anspruch aus dem Notlagenfonds bestehen bei Anschaffungen, fehlenden Geldern für Reisen und ähnlichem.

Wir konnten einige Anträge im letzten halben Jahr nicht auszahlen bzw. positiv genehmigen, da sie aus steuerrechtlichen Gründen abgelehnt wurden. Leider waren die Bemühungen des Gremiums Notlagenfonds nicht erfolgreich. 

Notfallfonds beantragen

Die Datei zum Notfallfonds lassen wir auf der Homepage, da zu jeder Zeit ein Antrag gestellt werden kann.

Falls Sie Fragen haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Startseite des MAV Bereichs.

Antrag Familienbudget

Dienstvereinbarung Familienbudget